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Preis und Zahlung |
1. |
Die Arbeiten werden
je nach Vereinbarung zum Pauschalpreis oder nach Einheitspreisen
einschließlich Umsatzsteuer in der gesetzlich
festgelegten Höhe berechnet.
Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. |
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Gewährleistung |
2. |
Die Gewährleistung des Auftragnehmers
beschränkt sich auf die Nachbesserung der gelieferten
und eingebauten Materialien. Ist die Nachbesserung
unmöglich oder würde sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordern, hat der Auftraggeber das Recht,
eine angemessene Herabsetzung der vereinbarten Vergütung
zu verlangen. |
3. |
Von der Gewährleistung sind
ausgeschlossen Schäden, die durch falsche Bedienung,
gewaltsame Zerstörung oder durch unvermeidbare
chemische oder elektrische Einflüsse entstanden
sind. |
4. |
Die vereinbarte Gewährleistungsfrist
beginnt mit dem Tage der Abnahme der Leistung des
Auftragnehmers. |
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Haftung |
5. |
Bei Anfall von Schneid-,
Schweiß-, Auftau- und/oder Lötarbeiten
hat der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die damit
verbundenen Gefahren hinzuweisen. Der Auftraggeber
ist verpflichtet, den Auftragnehmer auf etwaige Gefahren
(z. B. Feuergefährlichkeit in Räumen oder
von Materialien) aufmerksam zu machen und alle Sicherheitsmaßnahmen
(z. B. Stellung von Brandwachen, Feuerlöschmaterial
usw.) zu treffen. Schadenersatzansprüche des
Auftraggebers - gleich aus welchem Rechtsgrund - insbesondere
wegen Schäden, die nicht an der Anlage selbst
entstanden sind, sind ausgeschlossen; es sei denn,
daß sie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
des Auftragnehmers zurückzuführen sind. |
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Gerichtsstand |
6. |
Erfüllungsort und Gerichsstand
ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, der Sitz
der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers. |
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