TANKANLAGEN

Wussten Sie schon...?

Es gibt eine Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe!

Hier einige Auszüge und wichtige Hinweise aus dem Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt:

Bereich Tankanlagen - Sicherheit - Grundsatzanforderungen §3 Teil 1

Bereich Überwachung - Sachverständige §23 Teil 4

Bereich Übergangs - und Schlußvorschriften §28 Teil 7

Diese Verordnungen gelten seit 1. Juli 1998

Schon wieder kein Heizöl im Tank?!

Zwischen 7 und 22 Uhr steht Ihnen unser Partner mit Rat und Tat zur Seite:

Shell Direct GmbH Norddeutschland
Telefon: (040) 853 148 491
E-Mail: hamburg@shell-direct.net

Bedenken Sie: Nur die Einhaltung dieser Vorschriften schützt Sie vor behördlichen oder versicherungstechnischen Problemen bei Ölschäden im Sinne der VAwS und des WHG.

Tankpflege bedeutet darüber hinaus eine regelmäßige Tankreinigung, möglichst alle vier bis fünf Jahre. Nur bei einer Tankreinigung können Schäden im Innenbereich des Tanks erkannt und bei Bedarf entsprechend bearbeitet werden.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema oder wünschen Sie ein unverbindliches Angebot über eine Tankreinigung, den Einbau einer neuen Öltankanlage, einer Tank-Sicherheitsinnenhülle, einer Tankbeschichtung oder Erneuerung des ölfesten Tankraumanstrichs? Rufen Sie uns an oder senden uns eine Nachricht. Bei uns erhalten Sie eine umfassende Beratung.



L & P GmbH
Unser Partner für Tankanlagen und Reinigungen

Näheres erfahren Sie außerdem im Internet:

http://www.fhh.hamburg.de/stadt

Behörden - Stadtentwicklung / Umwelt - Umwelt - Wirtschaft / Betriebe - VAwS

 

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