WARTUNGEN


Wann wurde Ihre Heizungsanlage zuletzt gewartet und eingestellt?

Bisher überhaupt nicht oder nur unregelmäßig, nur nach Aufforderung durch den Bezirks-Schornsteinfegermeister oder nach Störungen?

Laut §9 der Heizungsanlagenverordnung von Mai 1998 ist jede Heizungsanlage mit einer Nennleistung von mehr als 11 kw wartungspflichtig!

§9 HeizAnlV vom 4. Mai 1998

Zur Werterhaltung Ihrer Heizungsanlage ist eine regelmäßige Wartung der Anlage erforderlich. Durch die Wartung lässt sich der Energieverbrauch Ihrer Heizungsanlage reduzieren. Sie sparen bares Geld und leisten einen großen Beitrag zum Umweltschutz!

Wir empfehlen Ihnen den Abschluß eines Wartungsvertrages.


Selbstverständlich übernehmen wir die Wartung aller Öl-Gas oder Fernwärme-Heizungsanlagen.
Es bestehen folgende Auswahlmöglichkeiten:

Wartung
1x im Jahr
2x im Jahr
  • 100% Stördienstanteil oder eingeschränkte Stördienstleistungen
  • Mit oder ohne Kesselreinigung sowie Stör- und Überwachungskontrolle der elektrischen Bauteile und Regelanlagen
  • Kunden-und Notdienst im vollem Umfang

Unsere Verträge werden individuell auf die örtlichen Gegebenheiten und der technischen Ausstattung Ihrer Heizungsanlage, sowie den Erfordernissen und Ansprüchen abgestimmt.

Haben Sie Interesse an einem unverbindlichen Angebot? Rufen Sie uns an, senden Sie uns ein Fax oder eine E-Mail. Wir beraten Sie gern!

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