Wann wurde Ihre Heizungsanlage zuletzt gewartet und
eingestellt?
Bisher überhaupt nicht oder nur unregelmäßig,
nur nach Aufforderung durch den Bezirks-Schornsteinfegermeister
oder nach Störungen?
Laut §9 der Heizungsanlagenverordnung von Mai
1998 ist jede Heizungsanlage mit einer Nennleistung
von mehr als 11 kw wartungspflichtig! |
Zur Werterhaltung Ihrer Heizungsanlage ist eine regelmäßige
Wartung der Anlage erforderlich. Durch die Wartung lässt
sich der Energieverbrauch Ihrer Heizungsanlage reduzieren.
Sie sparen bares Geld und leisten einen großen Beitrag
zum Umweltschutz!
Wir empfehlen Ihnen den Abschluß eines Wartungsvertrages.
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Selbstverständlich übernehmen wir die Wartung aller
Öl-Gas oder Fernwärme-Heizungsanlagen.
Es bestehen folgende Auswahlmöglichkeiten:
Wartung |
1x im Jahr |
2x im Jahr |
- 100% Stördienstanteil oder eingeschränkte
Stördienstleistungen
- Mit oder ohne Kesselreinigung sowie
Stör- und Überwachungskontrolle
der elektrischen Bauteile und Regelanlagen
- Kunden-und Notdienst im vollem Umfang
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Unsere Verträge werden individuell auf die örtlichen
Gegebenheiten und der technischen Ausstattung Ihrer Heizungsanlage,
sowie den Erfordernissen und Ansprüchen abgestimmt.
Haben Sie Interesse an einem unverbindlichen Angebot? Rufen
Sie uns an, senden Sie uns ein Fax oder eine E-Mail. Wir beraten
Sie gern!
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